Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kosa Sanitär Heizung Klima Elektro

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kosa Sanitär Heizung Klima Elektro (nachfolgend Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern.
  2. Die Leistungen umfassen insbesondere:
    • Sanitärinstallationen
    • Heizungsinstallationen und Heizungsmodernisierungen
    • Klima- und Lüftungstechnik
    • Elektroinstallationen
    • Badsanierungen und Komplettsanierungen
    • Neubau- und Umbauarbeiten
    • Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
  3. Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind.

§ 2 – Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch eine anderweitige ausdrückliche Annahme zustande.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Vereinbarung in Textform.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt werden.

§ 3 – Preise und Kostenvoranschläge

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung:
    • zum Festpreis,
    • nach tatsächlichem Zeitaufwand,
    • nach Materialverbrauch,
    • oder nach vereinbarten Einheitspreisen.
  3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  4. Erkennt der Auftragnehmer, dass wesentliche Mehrkosten entstehen, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
  5. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet, sofern diese beauftragt oder gesetzlich zu vergüten sind.

§ 4 – Zusatz- und Nachtragsarbeiten

  1. Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, gelten als Zusatzleistungen.
  2. Zusatzleistungen werden grundsätzlich vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
  3. Bei unvorhersehbaren technischen Umständen wird der Auftraggeber über notwendige Zusatzarbeiten und deren voraussichtliche Kosten informiert.
  4. Bei Gefahr im Verzug dürfen erforderliche Maßnahmen zur unmittelbaren Schadensabwehr im gesetzlich zulässigen Umfang durchgeführt werden.

§ 5 – Ausführung der Arbeiten

  1. Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
  2. Vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die Parteien über mögliche Verzögerungen informiert.
  3. Lieferengpässe, höhere Gewalt und andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.
  4. Der Auftraggeber ermöglicht den Mitarbeitern des Auftragnehmers den erforderlichen Zugang zu den Arbeitsbereichen.

§ 6 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Arbeitsbereiche zugänglich und ausreichend vorbereitet sind.
  2. Vorhandene Leitungen, Installationen und sonstige Besonderheiten sind dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, soweit sie dem Auftraggeber bekannt sind.
  3. Der Auftraggeber stellt, sofern nicht anders vereinbart, die erforderliche Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung.
  4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu einer Anpassung des Bauablaufs führen.

§ 7 – Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  2. Als reguläre Zahlungsziele können 7 oder 14 Kalendertage vereinbart werden.
  3. Bei größeren Bauvorhaben können Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangt werden.
  4. Für größere Materialbestellungen können angemessene Vorauszahlungen gesondert vereinbart werden. Gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.
  5. Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung und Abnahme der geschuldeten Leistungen gestellt, soweit keine abweichende gesetzliche oder vertragliche Regelung gilt.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Regelungen.

§ 8 – Material und Eigentumsvorbehalt

  1. Eingebaute und gelieferte Materialien müssen den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechen.
  2. Vom Auftragnehmer gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers.

§ 9 – Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
  2. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.
  3. Über die Abnahme kann ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt werden.
  4. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.

§ 10 – Mängelansprüche und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
  2. Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche bleiben maßgeblich.
  4. Für Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe Dritter entstehen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit.
  5. Herstellergarantien bleiben von den gesetzlichen Mängelrechten unberührt.

§ 11 – Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

§ 12 – Bestandsanlagen und verdeckte Mängel

  1. Bei Arbeiten an bestehenden Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Elektroanlagen kann der Auftragnehmer auf vorhandene Mängel oder technische Besonderheiten stoßen.
  2. Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Schäden oder Mängel festgestellt, wird der Auftraggeber darüber informiert.
  3. Erforderliche zusätzliche Arbeiten werden nach Möglichkeit vor Ausführung abgestimmt.
  4. Für bereits vorhandene Mängel haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese nicht verursacht oder rechtlich zu vertreten hat.

§ 13 – Reparatur- und Wartungsarbeiten

  1. Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nach den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen durchgeführt.
  2. Bei Arbeiten auf Stundenlohnbasis erfolgt die Abrechnung nach dem vereinbarten Stundensatz und dem tatsächlichen Zeitaufwand.
  3. Erforderliche Ersatzteile und Materialien werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.
  4. Bei nicht vorhersehbaren Schäden wird der Auftraggeber über zusätzliche Kosten informiert.

§ 14 – Kündigung und Auftragsbeendigung

  1. Für die Kündigung von Verträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei Kündigung durch den Auftraggeber gelten insbesondere die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers.
  3. Bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen abgerechnet.

§ 15 – Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
  2. Dies betrifft insbesondere Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
  4. Der Auftraggeber wird, soweit erforderlich, gesondert über sein Widerrufsrecht, die Widerrufsfolgen und das Muster-Widerrufsformular informiert.
  5. Ein vorzeitiger Beginn der Arbeiten während der Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 16 – Einbeziehung der VOB/B

  1. Gegenüber Geschäftskunden kann die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), in der jeweils vereinbarten Fassung ergänzend vereinbart werden.
  2. Die VOB/B gilt ausschließlich, wenn sie ausdrücklich und wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.
  3. Ohne eine wirksame Einbeziehung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
  4. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht als pauschale Grundlage dieser AGB verwendet.

§ 17 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann der gesetzlich zulässige Gerichtsstand vereinbart werden.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 18 – Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
  2. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.