Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kosa Sanitär Heizung Klima Elektro

§ 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kosa Sanitär Heizung Klima Elektro (nachfolgend Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern.
- Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Sanitärinstallationen
- Heizungsinstallationen und Heizungsmodernisierungen
- Klima- und Lüftungstechnik
- Elektroinstallationen
- Badsanierungen und Komplettsanierungen
- Neubau- und Umbauarbeiten
- Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
- Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind.
§ 2 – Angebote und Vertragsschluss
- Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch eine anderweitige ausdrückliche Annahme zustande.
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Vereinbarung in Textform.
- Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt werden.
§ 3 – Preise und Kostenvoranschläge
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung:
- zum Festpreis,
- nach tatsächlichem Zeitaufwand,
- nach Materialverbrauch,
- oder nach vereinbarten Einheitspreisen.
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Erkennt der Auftragnehmer, dass wesentliche Mehrkosten entstehen, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
- Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet, sofern diese beauftragt oder gesetzlich zu vergüten sind.
§ 4 – Zusatz- und Nachtragsarbeiten
- Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, gelten als Zusatzleistungen.
- Zusatzleistungen werden grundsätzlich vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Bei unvorhersehbaren technischen Umständen wird der Auftraggeber über notwendige Zusatzarbeiten und deren voraussichtliche Kosten informiert.
- Bei Gefahr im Verzug dürfen erforderliche Maßnahmen zur unmittelbaren Schadensabwehr im gesetzlich zulässigen Umfang durchgeführt werden.
§ 5 – Ausführung der Arbeiten
- Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
- Vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die Parteien über mögliche Verzögerungen informiert.
- Lieferengpässe, höhere Gewalt und andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.
- Der Auftraggeber ermöglicht den Mitarbeitern des Auftragnehmers den erforderlichen Zugang zu den Arbeitsbereichen.

§ 6 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Arbeitsbereiche zugänglich und ausreichend vorbereitet sind.
- Vorhandene Leitungen, Installationen und sonstige Besonderheiten sind dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, soweit sie dem Auftraggeber bekannt sind.
- Der Auftraggeber stellt, sofern nicht anders vereinbart, die erforderliche Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu einer Anpassung des Bauablaufs führen.
§ 7 – Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
- Als reguläre Zahlungsziele können 7 oder 14 Kalendertage vereinbart werden.
- Bei größeren Bauvorhaben können Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangt werden.
- Für größere Materialbestellungen können angemessene Vorauszahlungen gesondert vereinbart werden. Gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.
- Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung und Abnahme der geschuldeten Leistungen gestellt, soweit keine abweichende gesetzliche oder vertragliche Regelung gilt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Regelungen.
§ 8 – Material und Eigentumsvorbehalt
- Eingebaute und gelieferte Materialien müssen den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechen.
- Vom Auftragnehmer gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers.
§ 9 – Abnahme
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.
- Über die Abnahme kann ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt werden.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
§ 10 – Mängelansprüche und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
- Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche bleiben maßgeblich.
- Für Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe Dritter entstehen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit.
- Herstellergarantien bleiben von den gesetzlichen Mängelrechten unberührt.
§ 11 – Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
§ 12 – Bestandsanlagen und verdeckte Mängel
- Bei Arbeiten an bestehenden Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Elektroanlagen kann der Auftragnehmer auf vorhandene Mängel oder technische Besonderheiten stoßen.
- Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Schäden oder Mängel festgestellt, wird der Auftraggeber darüber informiert.
- Erforderliche zusätzliche Arbeiten werden nach Möglichkeit vor Ausführung abgestimmt.
- Für bereits vorhandene Mängel haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese nicht verursacht oder rechtlich zu vertreten hat.

§ 13 – Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nach den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen durchgeführt.
- Bei Arbeiten auf Stundenlohnbasis erfolgt die Abrechnung nach dem vereinbarten Stundensatz und dem tatsächlichen Zeitaufwand.
- Erforderliche Ersatzteile und Materialien werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.
- Bei nicht vorhersehbaren Schäden wird der Auftraggeber über zusätzliche Kosten informiert.
§ 14 – Kündigung und Auftragsbeendigung
- Für die Kündigung von Verträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Kündigung durch den Auftraggeber gelten insbesondere die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers.
- Bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen abgerechnet.
§ 15 – Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
- Dies betrifft insbesondere Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge.
- Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
- Der Auftraggeber wird, soweit erforderlich, gesondert über sein Widerrufsrecht, die Widerrufsfolgen und das Muster-Widerrufsformular informiert.
- Ein vorzeitiger Beginn der Arbeiten während der Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 16 – Einbeziehung der VOB/B
- Gegenüber Geschäftskunden kann die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), in der jeweils vereinbarten Fassung ergänzend vereinbart werden.
- Die VOB/B gilt ausschließlich, wenn sie ausdrücklich und wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.
- Ohne eine wirksame Einbeziehung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
- Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht als pauschale Grundlage dieser AGB verwendet.
§ 17 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann der gesetzlich zulässige Gerichtsstand vereinbart werden.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 18 – Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
- Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.